Angebote für Jugendämter

SYSTEMISCHE THERAPIE | SYSTEMISCHE FAMILIENTHERAPIE

In der Systemischen (Familien-)Therapie ist nicht der isolierte Mensch das Objekt der Betrachtung, sondern das ganze System, in dem er sich bewegt (z. B. die Familie, das Arbeitsteam) - einschließlich Subsystemen und den Beziehungen, die untereinander bestehen.

Der Blick richtet sich auf bestehende Muster, Zusammenhänge und Dynamiken des Systems, ausgehend von dem Grundgedanken, dass sich die Handlungen von Mitgliedern eines Systems wechselseitig beeinflussen und das Netzwerk der Interaktionen das entscheidende Band zwischen Teilen und Ganzem eines Systems ist.

SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE - SPFH

Die wirkungsorientierte Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Hilfe, die das ganze Familiensystem mit einbezieht, aktiviert und unterstützt. Sie richtet sich nach § 31 des Sozialgesetzbuches VIII.

Hauptarbeitsaufträge der SPFH sind unter anderem:

  • positive Gestaltung von Erziehung,
  • die Beziehung der Eltern oder Lebenspartner konstruktiver zu gestalten, damit auch in schwierigen Lagen der Umgang mit den Kindern gesichert ist,
  • Beziehung zur Umwelt vernetzter zu gestalten und das familieneigene Krisenmanagement in seiner Effektivität zu steigern,
  • neue Umgangsformen mit Vehaltensauffälligkeiten der Kinder zu finden.

ERZIEHUNGSBEISTANDSCHAFT - EB

Die Erziehungsbeistandschaft (EB) richtet sich nach § 30 des Sozialgesetzbuches VIII und ist eine Hilfe, die direkt an den Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ansetzt. Diese Hilfeform bietet dieser Zielgruppe Unterstützung, um eine gesunde Entwicklung des Individuums möglich zu machen.

Ziel ist es, den jungen Menschen so zu betreuen, dass er nach einer gewissen Zeitspanne selbst in der Lage ist, seinen Alltag konstruktiv und selbstverantwortlich zu bewältigen und zu gestalten. Auch bei dieser Hilfeform beziehen wir die Arbeit mit den Eltern kontinuierlich mit ein, um die Erziehungsfähigkeit nach Bedarf zu verbessern.

Hauptarbeitsaufträge der EB sind unter anderem:

  • die innerfamiliäre Beziehung und das Erziehungsverhalten in der Familie,
  • schulische Probleme des Kindes,
  • schulische und berufliche Probleme des Jugendlichen,
  • Probleme des Kindes/des Jugendlichen im Bereich seiner sozialen Beziehungen und Orientierungen (Freizeitverhalten, Freundeskreis...).

CLEARING

Clearing ist eine kompakte, maximal achtwöchige Hilfe für Familien, Teilfamilien und Jugendliche, die sich in Krisensituationen befinden. Diese Maßnahme ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) ein kurzfristig verfügbares und entlastendes Instrument, das die nötigen Hilfen eruiert, die für die jeweilige Familie oder den Jugendlichen in Frage kommen.

Nach Beendigung des Clearings werden die Ergebnisse den Mitarbeiter/innen des ASD als Bericht vorgelegt und können somit als Entscheidungsfindungsinstrument genutzt werden.

Im Regelfall arbeiten zwei Fachkräfte für die Dauer des Clearing zusammen.

HILFE FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE

Diese Hilfeform nach § 41 des Sozialgesetzbuches VIII richtet sich an junge Erwachsene mit dem Ziel der Verselbständigung und der Hinführung zum eigenständigen Leben.

Die Hilfe setzt sich aufgrund des Alters der Klienten vorrangig aus den Bereichen Wohnen und Arbeit zusammen. Bei diesem Schwerpunkt arbeiten wir eng mit den jeweiligen Behörden, der Agentur für Arbeit und anderen Fachdiensten zusammen.

Ansonsten gelten die schon in den anderen Unterkapiteln unserer Angebote für Jugendämter genannten Leistungen, Ziele, Methoden und zu überprüfende Risikofaktoren.

ANTI-GEWALT-TRAINING - AGT

Das von uns angebotene zertifizierte Anti-Gewalt-Training richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die durch gewalttätiges Verhalten und gewalttätige Handlungen bereits aufgefallen sind. Hauptziel des konfrontativen Anti-Gewalt-Trainings ist, dass die Teilnehmer lernen, ein gewaltfreies Leben zu führen. Hierbei steht die Veränderung gewaltfördernder Einstellungen und Persönlichkeitsanteile und damit die Verringerung der Gewaltbereitschaft im Vordergrund.

Das Training kann als Einzel- oder Gruppenangebot bis maximal zehn Teilnehmer durchgeführt werden. Wesentliche Voraussetzung für ein solches Training ist die Freiwilligkeit der/des Teilnehmers.

Das Training ist modular aufgebaut klar definiert. Mit unterschiedlichen Methoden wechseln sich theoretische und praktische Anteile abgewogen ab. Die Termine und Trainingszeiten werden bei minderjährigen Teilnehmern vor Trainingsbeginn mit den Eltern und den Teilnehmern abgestimmt.

Qualitative Hauptmerkmale des Training sind:

  • Verantwortliche Durchführung des Trainings durch einen externen Partner
  • systemische und therapeutische Begleitung des Trainerteams
  • regelmäßige Anleitungs- und Auswertungsgespräche mit dem Team der systemischen hilfen
  • ggfs. Hinzuziehung fachlich und pädagoisch geeigneter Personen zu einzelnen Terminen